Allgemeine Informationen zum Erwerb eines Baugrundstückes von der Stadt Berching
Kaufpreis
Die genannten Kaufpreise gelten für diejenigen Erwerber, die das zu errichtende Wohnhaus selbst nutzen. Soll das zu errichtende Wohnhaus vermietet oder weiterveräußert werden, gelten andere Bedingungen, die in der Stadtverwaltung erfragt werden können.
Was bedeutet "voll erschlossen" oder "teilerschlossen"?
Wenn bei unseren Angeboten von „voll erschlossen“ oder „teilerschlossen“ gesprochen wird, sind jeweils die von der Stadt Berching bzw. den Zweckverbänden zur Wasserversorgung erstellten Erschließungseinrichtungen gemeint.
Es handelt sich hierbei um
- den Straßenerschließungsbeitrag
- den Herstellungsbeitrag zur Deckung der Kosten der Entwässerungsanlage einschl. Hausanschluss
- den Herstellungsbeitrag zur Deckung der Kosten
- der Wasserversorgungsanlage einschließlich Hausanschluss
Ist von „voll erschlossen“ die Rede, sind sämtliche vorgenannten Erschließungskosten im Preis beinhaltet.
Ist von „teilerschlossen“ die Rede, so ist einer dieser Faktoren in dem genannten Preis noch nicht enthalten.
Zu beachten ist außerdem, dass die in den Kaufpreisen eingerechneten Herstellungsbeiträge zur Deckung der Kosten der Abwasseranlage und Wasserversorgungsanlage unter anderem nach einem Beitragssatz für die beitragspflichtige Geschossfläche des Wohnhauses errechnet werden.
In unseren Kaufpreisen ist hier grundsätzlich eine beitragspflichtige Geschossfläche von 350 m² (= Wert für ein durchschnittliches Einfamilienwohnhaus) berücksichtigt.
Im Falle einer Doppelhausbebauung wird nach Abschluss der Baumaßnahme die tatsächliche Geschossfläche ermittelt und der Beitrag für die tatsächliche Geschossfläche unter Anrechnung der bereits gezahlten Beiträge mit Bescheid angefordert.
Nicht in unseren Preisen enthalten sind ferner die Kosten für den Strom- und gegebenenfalls Erdgasanschluss. Die hierfür anfallenden Kosten werden vom jeweiligen Versorgungsträger gesondert in Rechnung gestellt.
Auskünfte erteilt zum Strom- und Erdgasanschluss: E.ON Bayern AG, Lupburger Str. 19, 92331 Parsberg (Tel. 09492 9500)
Fälligkeit des Kaufpreises
Der abgeschlossene notarielle Kaufvertrag ist aufgrund kommunalrechtlicher Vorschriften vom Stadtrat zu genehmigen.
Der Kaufpreis einschließlich Erschließungskosten ist innerhalb von 14 Tagen nach Genehmigung des Notarvertrages durch den Stadtrat zur Zahlung fällig.
Welche Nebenkosten fallen an?
Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben, fallen Nebenkosten (Notargebühren, Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer) an.
Diese Nebenkosten können mit ca. 6 % des Kaufpreises kalkuliert werden.
Bauverpflichtung und Wiederkaufsrecht
Der Erwerber eines Baugrundstückes muss sich im abzuschließenden Notarvertrag verpflichten, binnen einer Frist von 3 Jahren ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten.
Für den Fall, dass das Wohnhaus bis zum Ablauf der Frist durch oder ohne Verschulden des Erwerbers nicht bezugsfertig hergestellt ist, oder das Grundstück vor Erfüllung der Bauverpflichtung an andere Personen als an den Ehegatten oder an Abkömmlinge des Erwerbers weiterveräußert wird, behält sich die Stadt Berching das Wiederkaufsrecht am Grundstück zum gleichen Kaufpreis vor.
Zulässige Bebauung
Bei konkretem Interesse steht Ihnen für Auskünfte bezüglich der zulässigen Bebauung unsere Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner ist Wolfgang Strobl, Tel. 08462 205-33, E-Mail: strobl@berching.de
Auf Wunsch kann auch eine Ablichtung des Bebauungsplanes samt textlichen Festsetzungen ausgehändigt werden.
