Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Stadt Berching und der Firma Inexio KGaA
Veröffentlicht: 19. März 2015
Die Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Stadt Berching und der Firma Inexio KGaA für die Erschließungsgebiete Rappersdorf, Ernersdorf, Winterzhofen, Oening, Raitenbuch, Wallnsdorf, Schweigersdorf und Eglasmühle wurde am 22.01./05.03.2015 unterzeichnet.
Berching, 17.03.2015
Stadt Berching
Ludwig Eisenreich
Erster Bürgermeister
Unterzeichnung der Breitbandausbauverträge zwischen der Stadt Berching und der Telekom Deutschland GmbH
Veröffentlicht: 10.03.2015
Die Verträge über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Stadt Berching und der Telekom Deutschland GmbH für die Erschließungsgebiete Staufersbuch und Weidenwang wurden am 12.01./21.01.2015 unterzeichnet.
Berching, 27.02.2015
Stadt Berching
Ludwig Eisenreich
Erster Bürgermeister
Veröffentlicht: 05.02.2015
Die Stadt Berching hat am 02.02.2015 den Zuwendungsbescheid für die Erschließungsgebiete 1 bis 6 durch den Finanzminister Dr. Markus Söder in Nürnberg überreicht bekommen.
Berching, 03.02.2015
Stadt Berching
Ludwig Eisenreich
Erster Bürgermeister
Veröffentlicht am 08.12.2014
Die Stadt Berching bestätigt, dass der Bundesnetzagentur vor Abschluss der Kooperationsverträge mit den ausgewählten Netzbetreibern die endgültigen Entwürfe der Verträge über den Ausbau und Betrieb von Breitbandinfrastruktur schriftlich und vollständig am 12.11.2014 zur Stellungnahme übermittelt wurden (vgl. Nr. 5.8 BbR). Die Bundesnetzagentur hat binnen der gesetzten Frist von fünf Wochen zu den Entwürfen der Kooperationsverträge Stellung genommen.
Die Stellungnahmen der Bundesnetzagentur sind für die Stadt Berching verbindlich und die Kooperationsverträge wurden diesbezüglich durch die Stadt Berching angepasst.
Berching, 05.12.2014
Ludwig Eisenreich
Erster Bürgermeister
Veröffentlicht: 14.11.2014
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Stadt Berching definierten Kumulations- und Gewerbegebiet im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
Nach Bekanntmachung des Auswahlverfahrens im Rahmen eines vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs und aufgrund der nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe gingen bei der Stadt Berching innerhalb der Angebotsfrist vier Angebote ein.
Auf der Grundlage der von einer Beratungsfirma vorgenommenen Angebotsauswertung hat der Stadtrat am 28.10.2014 das Angebot der
Firma Inexio KGaA für die Gebiete:
Los 2 - Rappersdorf-Ernersdorf-Winterzhofen-Oening-Raitenbuch-Wallnsdorf-Schweigersdorf
Los 3 - Eglasmühle
und das Angebot der
Firma Telekom Deutschland GmbH für die Gebiete:
Los 1 - Staufersbuch
Los 4 - Weidenwang
ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Firma Inexio KGaA und der Firma Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.
Der Kooperationsvertrag wurde am 12.11.2014 der Bundesnetzagentur zur Prüfung und Stellungnahme übersandt.
Berching, 12.11.2014
Stadt Berching
Ludwig Eisenreich
Erster Bürgermeister
Veröffentlicht: 07.07.2014
Nach Nr. 4.1.3 BbR ist die Stadt Berching in Gebieten, die „schwarze Flecken″ der Grundversorgung sind, verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:
Zu 1.: Dokumentation zum Vorhandensein weniger wettbewerbsverzerrender Mittel
Die Stadt Berching kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen in den Erschließungsgebieten 1 bis 6 nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln möglich erscheint. Lediglich im Ortsteil Plankstetten wird durch die Firma P2-Systems ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durchgeführt. Das ursprünglich vorgesehene Erschließungsgebiet 4 (Plankstetten-Eglasmühle) ist deshalb auf den Ortsteil Eglasmühle reduziert worden.
Die Stadt Berching hat zudem mit Schreiben vom 30.01.2014 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt. Die Bundesnetzagentur hat folgende Stellungnahme abgegeben:
Stellungnahme der Bundesnetzagentur (2,0 MB)
Zu 2.: Dokumentation der nicht ausreichenden Investitionen von Netzbetreibern und hoher Marktzutrittsschranken
Die Stadt Berching ist nach dem Ergebnis der Bedarfsabfrage und der Markterkundung zu dem Schluss gekommen, dass die von den Netzbetreibern getätigten und geplanten Investitionen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.
Begründung:
In den Erschließungsgebieten 1 bis 6 befinden sich zehn Ortsteile. Die Entfernungen der einzelnen Ortsteile voneinander sind relativ groß und die Anzahl der Haushalte in den einzelnen Orten zum Teil sehr überschaubar. Dies ist offenbar eine Ursache, dass wegen fehlender Rentabilität kein Netzbetreiber die erforderlichen Investitionen plant und deshalb in den einzelnen Erschließungsgebieten kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ankündigt.
Berching, 24.06.2014
Stadt Berching
Ludwig Eisenreich
Erster Bürgermeister
Veröffentlicht: 09.05.2014
Gemäß der Förderrichtlinie hat die Stadt Berching vom 30.01.2014 bis zum 17.03.2014 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte auf der Homepage der Stadt Berching und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.
Zusätzlich wurden mit Schreiben vom 30.01.2014 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber einzeln zu ihren Ausbauplänen sowie die Bundesnetzagentur schriftlich befragt.
Erschließungsgebiet/e | Eingegangene Ausbauerklärungen von Netzbetreibern auf Onlineabfrage | Eingegangene Ausbauerklärungen von Netzbetreibern auf individuelle Abfrage |
---|---|---|
1 (Rappersdorf, Ernersdorf, Winterzhofen, Oening, Raitenbuch) | nein | nein |
2 und 3 (Wallnsdorf, Schweigersdorf) | nein | nein |
4 (Plankstetten, Eglasmühle) | nein | Ja – Teilausbau in Plankstetten |
5 (Staufersbuch) | nein | nein |
6 (Weidenwang) | nein | nein |
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Berching gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt Berching ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Stadt Berching bittet daher Sie als Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt Berching bis spätestens 17.03.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Stadt Berching kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Stadt Berching mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Förderrichtlinie für Hochgeschwindigkeitsnetze ist in Kraft getreten
Veröffentlicht am 13.09.2013
Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.
Ziel der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von minde-stens 50 MBit/s im Downstream und minde-stens 2 MBit/s im Upstream (Netze der näch-sten Generation, NGA-Netze).
Damit sollen die in Gewerbe- und Kumulationsgebieten angesiedelten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandort gesteigert werden. Dazu sind aber gemäß der Breitbandrichtlinie die verschiedensten Verfahrensschritte notwendig. Von diesem Breitbandausbau können nicht nur Unternehmen und Gewerbetreibende, sondern auch weitere Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Heimarbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen, Behörden, usw. profitieren.
Die Stadt Berching hat in Zusammenarbeit mit der Breitbandberatung Bayern in einem ersten Schritt mehrere räumlich abgegrenzte Gebiete mit mindestens fünf Unternehmen (nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen und deren Ausbau aus technischer und wirtschaftlicher Sicht für Netzbetreiber interessant sein könnte.
Für diese Erschließungsgebiete muss nun der gewerbliche Bedarf für den Ausbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes nachgewiesenen werden. Die geplanten Erschließungsgebiete entnehmen Sie bitte den anliegenden Übersichtskarten.
Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmen im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.
Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Stadt Berching den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) im jeweils definierten Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Gewerbetreibenden in den festgelegten Kumulationsgebieten mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit einer Förderung des Netzausbaues durch den Freistaat Bayern.
Die Stadt Berching sieht deshalb den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel zur Stärkung des ländlichen Raums für das jeweils definierte Kumulationsgebiet.
Die in den zu erschließenden Kumulationsgebieten ansässigen Gewerbetreibenden werden gebeten, ihren jetzigen oder auch zukünftigen Bandbreitenbedarf bis spätestens 28. Oktober 2013 mittels des Fragebogens (siehe Downloads) zu melden. Ihre aktuelle Down- und Upstreamrate können Sie mit Hilfe des Geschwindigkeitstests der Bundesnetzagentur unter folgendem Link ermitteln: www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test
Bitte senden Sie uns Ihren ausgefüllten Fragebogen per Post, Fax oder E-Mail zurück:
Postanschrift:
Stadt Berching
Herrn Kappl
Pettenkoferplatz 12
92334 Berching
Fax: 08462/205-90
E-Mail: edv@berching.de
Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind unverbindlich und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen.
Für weitere Informationen zum Breitbandausbau stehen Ihnen Herr Kappl unter der Telefonnummer 08462/205-27 oder Herr Sammüller unter der Telefonnummer 08462/205-25 gerne zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.
Stadt Berching
Herr Stephan Kappl
Pettenkoferplatz 12, 92334 Berching
Fax: 08462 20590
Mail: edv@berching.de
Ansprechpartner:
Stephan Kappl,
Tel. 08462-20527
Bernd Sammüller,
Tel. 08462-20525