Das Einwohnermeldeamt der Stadt Berching
Sie sind Neubürgerin oder Neubürger der Stadt, benötigen einen neuen Personal- oder Reisepass oder möchten ein Führungszeugnis beantragen? Die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes stehen Ihnen zur Verfügung.
Veröffentlichung der Jubiläen im Mitteilungsblatt
Im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden folgende Jubiläen:
Ehejubiläum: 25 / 50 / 60 / 65
Geburtstagsjubiläum: 70 / 75 / 80 / 85 / 90 und ab dem 91. Geburtstag alle Jubiläen
Eine Gratulation durch den Bürgermeister der Stadt Berching (und ggfs. durch den Ortssprecher) erfolgt bei folgenden Jubiläen:
Ehejubiläum: 50 / 60 / 65
Geburtstagsjubiläum: 80 / 85 / 90 und ab dem 91. Geburtstag bei allen
Bislang wurden grundsätzlich alle besonderen Geburtstags- und Ehejubiläen im Mitteilungsblatt veröffentlicht, es sei denn, der Jubilar bzw. die Jubilare hatten im Vorfeld eine Übermittlungssperre eingerichtet.
Die Stadt Berching weist darauf hin, dass sich aus datenschutzrechtlichen Gründen ab Januar 2021 die Vorgehensweise für die Veröffentlichung von Jubiläen im Mitteilungsblatt geändert ist.
Sofern die Veröffentlichung eines Jubiläums im Mitteilungsblatt gewünscht wird, bittet die Stadt Berching, dem Einwohnermeldeamt den vollständig vom Jubilar ausgefüllt und unterschrieben "Antrag auf Veröffentlichung eines Jubiläums im Mitteilungsblatt" spätestens sechs Wochen vor dem Jubiläumsmonat zukommen zu lassen. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder online.
Der gestellte Antrag bezieht sich ausschließlich auf die Veröffentlichung des Jubiläums im Mitteilungsblatt.
Die Gratulation durch den Ersten Bürgermeister Ludwig Eisenreich erfolgt weiterhin durch separate Terminvereinbarung mit dem Frau Meyer unter der Tel. 08462/205-0).
Die in der Vergangenheit eingetragenen Übermittlungssperren haben weiterhin Bestand – hier wird auch für künftige Jubiläen keine Datenübermittlung zwecks Terminvereinbarung für die Gratulation an das Vorzimmer des Bürgermeisters erfolgen.
Antrag auf Veröffentlichung von Jubiläen im Mitteilungsblatt (176,5 KB)