Das Einwohnermeldeamt der Stadt Berching - An-, Um- und Abmeldungen

Anmeldung

Wer nach Berching zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Eine Abmeldung bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde ist nicht erforderlich, diese erhält automatisch eine Rückmeldung des Einwohnermeldeamtes der Stadt Berching.

Unterlagen zur Anmeldung

  • Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden zum Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Geburts- bzw. Heiratsurkunde
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes mit einem Elternteil / Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht

Bei Ehegatten, Eltern und Kindern (unter 18 Jahren) genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen mit den Unterlagen aller zuziehenden Familienmitglieder persönlich erscheint.

Vorab können folgende Formulare bereits ausgefüllt werden

Bestätigung des Wohnungsgebers bzw. Vermieters zur Vorlage bei der Meldebehörde (357,7 KB)

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (800,1 KB)

Ummeldung

Wer innerhalb Berchings umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde ummelden.

Unterlagen zur Ummeldung

  • Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden zum Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes mit einem Elternteil / Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht

Bei Ehegatten, Eltern und Kindern (unter 18 Jahren) genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen mit den Unterlagen aller umziehenden Familienmitglieder persönlich erscheint.

Vorab können folgende Formulare bereis ausgefüllt werden

Bestätigung des Wohnungsgebers bzw. Vermieters zur Vorlage bei der Meldebehörde (357,7 KB)

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (800,1 KB)

Abmeldung

Die Abmeldung einer Wohnung ist erforderlich, wenn

  • Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder
  • eine Nebenwohnung aufgegeben wird.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde durch persönliche Vorsprache erfolgen.

Eine Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abzumelden.

Unterlagen zur Abmeldung

  • Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden zum Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes mit einem Elternteil / Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht

Vorab können folgende Formulare bereits ausgefüllt werden

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (800,1 KB)

Ansprechpartner

Andreas Simone
Telefon: 08462 205-12
Zimmer: 1

Huber Sofia
Telefon: 08462 205-16
Zimmer: 1