Das Einwohnermeldeamt der Stadt Berching - Amtliche Beglaubigungen

Beglaubigung von deutschen Dokumenten

Eine Beglaubigung bestätigt, dass die angefertigte Kopie des amtlichen Dokuments mit dem Original übereinstimmt. Die Stadt Berching kann Beglaubigungen von Abschriften vornehmen, wenn das Originaldokument von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Schul-, Hochschul- und Berufsabschlusszeugnisse. Ebenso werden amtliche Beglaubigungen von Arbeitszeugnissen und Fortbildungsnachweisen erstellt.

Zur Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur das gesamte Schriftstück (keine Auszüge) beglaubigt werden darf. Die zu beglaubigenden Kopien werden vom Einwohnermeldeamt gefertigt.

Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für:

  • private Schriftstücke
  • öffentliche Beglaubigungen
  • Personenstandsurkunden
  • Unikate wie z. B. Zulassungsbescheinigungen und Führerschein.

Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

Unterschriften und Handzeichen (Handzeichen eines Schreibunkundigen, das aus Buchstaben oder sonstigen Symbolen bestehen kann) dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Für den Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses notwendig.

Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Dazu gehören insbesondere Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen und Grundbuchangelegenheiten.

Bearbeitungsgebühren

  • die erste Beglaubigung 5,00 EUR
  • jede weitere Beglaubigung 2,50 EUR

 

Zu beglaubigende Schriftstücke, die zur Vorlage bei einem Sozialversicherungsträger (z. B. für Rentenzwecke) benötigt werden, sind gebührenfrei.

Ansprechpartner

Andreas Simone
Telefon: 08462 205-12
Zimmer: 1

Huber Sofia
Telefon: 08462 205-16
Zimmer: 1