Die Ausstellung eines (Privat-)Führungszeugnisses (Belegart N) oder eines (Behörden-) Führungszeugnisses (Belegart 0) ist persönlich beim Einwohnermeldeamt zu beantragen. Zur Prüfung der Identität muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Antragsberechtigt ist der Betroffene bzw. sein gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen. Eine Beantragung durch Dritte, mittels Vollmacht, ist nicht möglich.
Dient das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, sind der Verwendungszweck, die Adresse und das Aktenzeichen der anfordernden Stelle anzugeben.
Gebühren:
13,00 €
17,00 € (bei EU-Bürgern)
Fristen:
Die Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn erfordert ca. 1 Woche.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung.
Erweitertes Führungszeugnis:
Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a BZRG ist zusätzlich eine schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle zwingend vorzulegen.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist persönlich beim Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Zur Prüfung der Identität muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Eine Beantragung durch Dritte, mittels Vollmacht, ist nicht möglich.
Soll eine Auskunft über eine juristische Person eingeholt werden, ist auch der Handelsregisterauszug vorzulegen.
Dient der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde, sind der Verwendungszweck, die Adresse und das Aktenzeichen der anfordernden Stelle anzugeben.
Gebühren:
13,00 €
Fristen:
Die Ausstellung durch das Bundeszentralregister in Bonn erfordert ca. 1 Woche.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung.
Falls eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt nicht möglich sein sollte und Sie einen Personalausweis mit eingeschalteter Onlinefunktion besitzen, ermöglicht das Onlineportal des Bundesamts für Justiz eine Beantragung an allen Wochentagen rund um die Uhr.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Ansprechpartner
Andreas Simone
Telefon: 08462 205-12
Zimmer: 1
Huber Sofia
Telefon: 08462 205-16
Zimmer: 1