Ab Januar 2024 dürfen für Kinder jeden Alters ausschließlich Personalausweise und Reisepässe ausgestellt werden.
Kinderreisepässe können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Bitte beachten Sie jedoch:
Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist.
Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig.
In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.
Personalausweise und Reisepässe für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.