Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt für deutsche Staatsbürger die Vorlage des Personalausweises. Ob eine Passpflicht für andere Länder besteht, können Reisende beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro und der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros erstellt. Daher ist es erforderlich, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen.
Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag zusammen mit einem Sorgeberechtigten zu stellen. Dafür ist es zwingend erforderlich, dass die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht wird.
Der Antrag wird an die Bundesdruckerei in Berlin gesandt, dort wird der Personalausweis hergestellt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer für den Personalausweis von ca. 2 - 3 Wochen gerechnet werden.
Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig): 22,80 EUR
Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig): 37,00 EUR
Sofern kurzfristig ein gültiges Ausweispapier benötigt wird, ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist grundsätzlich nur in Verbindung mit einer gleichzeitigen Beantragung eines Personalausweises möglich.
Gültigkeit: 3 Monate
Gebühr: 10,00 EUR
Ansprechpartner
Andreas Simone
Telefon: 08462 205-12
Zimmer: 1
Huber Sofia
Telefon: 08462 205-16
Zimmer: 1