Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt für deutsche Staatsbürger die Vorlage des Personalausweises. Ob eine Passpflicht für andere Länder besteht, kann beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro und der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.
Der Originalantrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im Beisein von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros ausgefüllt. Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da der Antrag eigenhändig zu unterzeichnen ist. Bei Minderjährigen ist der Antrag durch einen Sorgeberechtigten zusammen mit dem Jugendlichen zu stellen.
Vorzulegen sind:
Der Antrag wird an die Bundesdruckerei in Berlin gesandt, dort wird der Reisepass hergestellt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer für den Reisepass von 4 bis 5 Wochen gerechnet werden.
Gebühren
Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) 37,50 EUR
Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) 70,00 EUR
Express-Reisepass / Vorläufiger Reisepass
Sofern kurzfristig ein gültiges Ausweispapier benötigt wird, ist je nach Bedarf die Ausstellung eines Express-Reisepasses, oder eines vorläufigen Reisepasses möglich. Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist nur dann möglich wenn die Herstellung eines Reisepasses im Expressverfahren (3 Werktage) nicht rechtzeitig erfolgen kann.
Ansprechpartner
Andreas Simone
Telefon: 08462 205-12
Zimmer: 1
Huber Sofia
Telefon: 08462 205-16
Zimmer: 1